Sehr geehrter Frau Hartmann,
wir gehen davon aus, dass in ihrem Beispiel der HT-Verbrauch von 1.000 kWh sich aus der Zählerstandsdifferenz des entsprechenden Zählwerks und die NT-Verbrauch von 3.000 kWh des entsprechend anderem Zählwerk ergeben hat und dass sie gegenüber dem Lieferanten für die TLP-Lieferstelle mit gemeinsamer Messung in SG7 CCI+++E17, CAV+Z22 angegeben haben, dass die Verbrauchsaufteilung für temperaturabhängige Lieferstelle 20% beträgt.
Wenn dem so ist, ergibt sich daraus eine zu verlagernde Energiemenge von 200 kWh (= 20% * 1000 kWh) und Sie haben die zwei Energiemengen für die Netznutzungsabrechnung entsprechend der Vorschriften aus dem Bemerkungsfeld des UTILMD MIG zu SG7 CCI+++E17 zu ermitteln und diese abzurechnen. Die verlagerte Energiemenge errechnet sich, entgegen Ihrer Ausführung, aus dem HT Verbrauch und nicht aus dem NT Verbrauch.
Sie haben somit 1.200 kWh mit den Entgelten für HT und 2800 kWh mit den Entgelten für NT zu bewerten.
Freundliche Grüße,
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