Sehr geehrte Frau Zaumsegel,
bis zum 1.4.2016 existieren keine verbindlichen Vorgaben zur Abrechnung von Mehr-/Mindermengen. Somit können wir an dieser Stelle keine Fragen über die Anwendung der INVOIC für derartige Fälle beantworten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Freundliche Grüße,
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