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Frage
INVOIC


29.09.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Netzbetreiber rechnet die Mehr- und Mindermenge monatsscharf ab. Jedoch gibt der NB in der INVOIC im DTM Segment einen Abrechnungszeitraum von einem Jahr an.
Ist dies zulässig? Darf der Netzbetreiber, trotz der Angabe eines Abrechnungsjahres, monatsscharf die Mehr- und Mindermenge auflisten und mit den entsprechenden Monatspreisen abrechnen?
Oder muss pro Monat eine separate Rechnung erfolgen?

Über eine Rückmeldung würden wir uns freuen.
Vielen Dank vorab und freundliche Grüße


verbindliche Vorgaben zur MMMA erst ab 01.04.2016

Sehr geehrte Frau Zaumsegel,

bis zum 1.4.2016 existieren keine verbindlichen Vorgaben zur Abrechnung von Mehr-/Mindermengen. Somit können wir an dieser Stelle keine Fragen über die Anwendung der INVOIC für derartige Fälle beantworten.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Freundliche Grüße,

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