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INVOIC
INVOIC/REMADV AHB 2.3b
2.3b
24.05.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,

im Folgenden geht es um die gleitende Nachberechnung RLM im speziellen Fall um die Leistung in der integrierten 13. Rechnung (13I).

In den vorläufigen Monatsrechnungen gibt der NB die Leistung monatsscharf an.
In der 13I erfolgt die Rücknahme der vorläufigen Abrechnungen zeitscheibengerecht. So weit ist auch nach unserer Auffassung noch alles korrekt.

Die Berechnung der Leistung für Dezember erfolgt aber nicht monatsscharf sondern wird angegeben vom 01.01.2015-31.12.2015.
Dies ist unserer Meinung nach nicht korrekt.
Im Nachrichtendatum wird ein Zeitraum vom 01.12.2015-31.12.2015 angegeben.

Muss die zu berechnende Leistung dann nicht auch diesen Zeitraum umfassen oder liegt dies im Ermessen des Netzbetreibers?

Vielen Dank für Ihre Mühen und freundliche Grüße


Keine Festlegung wie sich der Abrechnungszeitraum im Rechnungskopf zum Positionsbezogenen Abrechnungszeitraum (Beginn und Ende) oder Ausführungsdatum (SG26) verhält

Hallo Frau Zaumsegel,

da wir davon ausgehen, dass die Leistung der anderen Positionen der Dezemberrechnung (beispielsweise die Arbeit) auch im Dezember angefallen sind, ist die Art, wie der NB den Abrechnungszeitraum im Rechnungskopf angibt, unseres Erachtens nachvollziehbar. Ebenso erscheint Ihre Sicht nachvollziehbar, identische Zeiträume auf Kopf- und Positionsebene zu erwarten.

Allerdings sind aufgrund fehlender Regelungen beide Möglichkeiten erlaubt und beide können u. E. nicht beanstandet werden.

Freundliche Grüße,

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