Hallo Herr Safai,
wenn z.B. im Anwendungsfall "MMM-selbst ausgest. Rechnung" (PID 31006) der Code "389" (="Selbst ausgestellte Rechnung (engl.: "Self-billed invoice")") verwendet wird, dann gilt für MOA+77 der Hinweis 504, der da lautet:
"[504] Hinweis: Ein positiver Betrag ist eine Forderung des Rechnungsempfängers"
Das bedeutet für die Vorzeichen in der INVOIC-Nachricht:
- negativer Betrag = Zahlung von Rechnungsempfänger an Rechnungsersteller
- positiver Betrag = Zahlung von Rechnungsersteller an Rechnungsempfänger
In der REMADV-Nachricht wird mit MOA+12 der zu überweisende Betrag des Rechnungsempfängers angegeben, für den Hinweis 502 gilt, der da lautet:
"[502] Hinweis: Bei positivem Betrag ergibt sich eine Forderung des Rechnungsstellers. Bei negativem Betrag ergibt sich eine Forderung für den Rechnungsempfänger."
Also bedeutet dies für den o.a. Fall:
- negativer Betrag der Rechnungssumme in der INVOIC = Zahlung von Rechnungsempfänger an Rechnungsersteller = MOA+12 in der REMADV bekommt ein positives Vorzeichen
- positiver Betrag der Rechnungssumme in der INVOIC = Zahlung von Rechnungsersteller an Rechnungsempfänger = MOA+12 in der REMADV bekommt ein negatives Vorzeichen
Aus Ihrer Frage können wir nicht entnehmen, ob der Rechnungssteller die Vorzeichen richtig gewählt hat. Für unsere Antwort gehen wir davon aus, dass die positiven Beträge in den genannten Rechnungen richtig sind. Somit hat er ihnen Geld zu zahlen. Dass Sie das Geld haben wollen, bestätigen Sie, in dem Sie in der REMADV den Geldbetrag der INVOIC mit einem negativen Vorzeichen versehen. Somit ist in unseren Augen an den REMADV-Positionen MOA+12 mit negativen Betrag, die sich auf die Rechnungen mit BGM+389 und positiven Rechnungsbetrag beziehen nichts auszusetzen. Ergibt sich dann im MOA+12 im Summenteil der REMADV ein negativer Betrag, so ist dieser Geldbetrag – wie in allen derartigen Fällen – an den Ersteller der REMADV (= Rechnungsempfänger) zu zahlen.
Freundliche Grüße,
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