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Allgemeine Festlegungen
Allgemeine Festlegungen 1.0a
1.0a
21.01.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,

leider gibt es nach wie vor Unstimmigkeiten mit verschiedenen Marktpartnern, welcher Zeichensatz bzw. welche Zeichen im elektronischen Datenaustausch via EDIFACT erlaubt sind. Speziell geht es um die Akzentzeichen, z.B. ` oder é innerhalb von Namen. Laut UNB Segment wird auf den UNOC (ISO 8859-1) verwiesen, in dem diese Zeichen erlaubt sind. Dies scheint aber unterschiedlich interpretiert zu werden. Ich bitte daher um eine Klarstellung, welcher Zeichensatz definitiv verwendet werden darf. Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Sascha Germer


Datenelement 0001 des UNB-Segments legt den in der EDIFACT verwendeten Zeichensatz fest

Sehr geehrter Herr Germer,

wie Sie richtig feststellen wird im Datenelement 0001 des UNB-Segments angegeben welcher Zeichensatz in der EDIFACT-Datei verwendet wird.

UNOC bedeutet, dass der Zeichensatz aus ISO 8859-1:1987 Information processing – 8-bit single byte coded graphic character sets – Part 1: Latin alphabet No. 1 zu verwenden ist. Diese Norm unterstützt unter anderen die Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Schwedisch (um nur ein paar zu nennen).

Wie Sie ebenfalls richtig schreiben sind in diesem Zeichensatz die Akzente wie é, è oder ô enthalten.

An der Stelle erlauben wir uns noch den Hinweis, dass über die Angabe von UNOA oder UNOB im Datenelement 0001 des UNB-Segments von ISO 8859-1:1987 abweichende Zeichensätze definiert werden, die keine Buchstaben mit Akzent enthalten. Liegt eine EDIFACT-Nachricht mit DE0001 = UNOA oder mit DE0001 = UNOB vor, so darf diese keine Zeichen wie é, è oder ô enthalten.

Freundliche Grüße,

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