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Kommunikationsrichtlinie
Kommunikationsrichtlinie 2.2 vom 25.01.2013
Kommunikationsrichtlinie 2.2
20.06.2013
Hallo, ich beziehe mich auf den letzten Anstrich in Punkt 6.3 "Der Anhang muss Base64 kodiert sein, damit Mailserver keine Zeilenumbrüche während des Transportes einfügen."

Wie ist diese Anforderung zu verstehen?

Ist damit gemeint, dass der sendende Client, wie seit vielen Jahren üblich, den Anhang als Base64 kodierte Part der Mail hinzufügt? Oder soll der Anhang selbst vor dem Erstellen der E-Mail kodiert und erst dann der Mail hinzugefügt werden?

Für eine kurzfristige Antwort im Voraus vielen Dank!

VG Ronald Damm

6.3 E-Mail-Anhang

Der Anhang wird als Base64 kodierter Part der Mail hinzugefügt.

Sehr geehrter Herr Damm,
bei Base64 handelt es sich nicht um ein Datei-Encoding, sondern Base64 ist eher im MIME Bereich angesiedelt. Insofern ist unter dem Punkt 6.3 gemeint, dass der sendende Client den Anhang als Base64 kodierten Part der Mail hinzufügt.

Viele Grüße
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