Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge der Umsetzungen des neuen Messstellenbetriebsgesetzes zum 01.10.2017 haben wir eine grundlegende Frage.
Für uns ist noch nicht ganz klar, ob wir bei einem Netzbetreiber, der auch der grundzuständige Messstellenbetreiber ist, generell eine separate Abrechnung des MSB-Entgeltes für moderne oder intelligente Messeinrichtungen per INVOIC erwarten müssen oder integriert in einer Netznutzungsrechnung. Bei Diskussionen mit anderen Marktpartnern ist eigentlich der Trend einer separaten Rechnung zu erkennen. Unserer Meinung nach, wäre dies auch die sinnvollste und zukunftsorientierteste Umsetzung.
In der Anlage 2 zum Beschluss BK6-16-200 auf Seite 165 steht aber beschrieben, dass die Abrechnung des MSB-Entgeltes entweder separat oder integriert in der Abrechnung der Netznutzung erfolgen kann.
Gehen wir also Recht in der Annahme, dass diese Anlage bindet für alle Marktpartner ist und wir beide Arten der Kostenabrechnung für den Messstellenbetrieb erwarten und verarbeiten müssen?
Da wir aktuell die Prozesse für den Umsetzungstermin 01.10.2017 planen, möchten wir Sie freundlichst bitten uns zeitnah, gerne auch vorab telefonisch, eine Rückmeldung zu geben, damit wir ggfls. unsere Prozesse schnellst möglich anpassen können.
Ich bedanke mich vorab für Ihre Mühen und verbleibe mit freundlichen Grüßen Jasmin Bernhardt
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