Anforderungen

 
Anforderung
UTILMD
Lesefassung mit Fehlerkorrektur zum UTILMD AHB GPKE GeLi Gas 5.1
UTILMD AHB GPKE GeLi Gas 5.1 vom 19.09.2013
23.10.2013
Darstellung einer abweichenden Anschrift des Endnutzer im Segment SG12_NAD+UD

Sicht Netzbetreiber: in einer eingehenden Anmeldung zur NN wird im Segment SG12_NAD+UD eine abweichende Anschrift gemäß der Datenelementgruppe C059 kommuniziert. Gemäß AHB sollen Angaben zur Anschrift des Kunden kommuniziert werden, sofern die Adresse von der Lieferadresse abweicht. Gemäß allg. Festlegungen werden für Adressangaben in den jeweiligen Nachrichten die Datenelementgruppen C058 und C059 benutzt. Weiterhin muss die Landeskennzeichnung angegeben werden, wenn um Adressangaben mit Postleitzahl handelt. Teilfrage 1 (eig. 'Allgemeine Festlegung', sorry): verstehe ich es richtig, dass der Begriff 'Adresse' lediglich als Kombination aus den Datenelementgruppen C058 und C059 definiert ist? Falls nein, wie ist der Begriff 'Adresse' definiert? Teilfrage 2: wie ist die Kombination 'C059 ff - SOLL' zu verstehen? Sollen die zur Lieferadresse abweichenden Datenelementgruppen angegeben werden oder müssen die Datenelementgruppen C059 und alle nachfolgenden angegeben werden, sobald mindestens eine davon zu der korrespondierenden Angabe in der Lieferadresse abweicht? => Ist die oben kommunizierte abweichende Anschrift zum Kunden in der Anmeldung zur NN zulässig oder kann die Nachricht abgelehnt werden? Vielen lieben Dank schon einmal.

Bezugsdokument, Kapitel 4.1, Antwort auf Anmeldung NN, S. 12 Ergänzend konsultierte Dokumente: - MiG UTILMD 5.1 - Konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen Stand: 02. September 2013, Segmentlayout, NAD+UD, S.139. - Allgemeine Festlegungen 3.3 - Konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen Stand: 02. August 2013, 1.15 Darstellung von Adressen, S. 8-9.

Darstellung von Adressen

Zu Ihrer Frage aus Teil1:

In den Allgemeinen Festlegungen ist die Darstellung der Adressen für die Datenelementgruppen C058 (Für den Ortsteil) und C059 (Straße / Hausnummer / Hausnummernzusatz) definiert. Dies aus dem Grund, dass die Verwendung der Datenelemente 3124 (C058) und 3042 (C059) für alle NAD Segmente nicht in jedem MIG und dort in jedem NAD definiert werden müssen. Eine Definition des DE3251 (Postleitzahl, Code), DE3164 (Ort) und DE3207 (Ländername, Code) sollte sich erübrigen. Im Weiteren definiert die edi@energy nicht den Umfang einer Adresse.

Zu Ihrer Frage aus Teil2:

Die abweichende Kundenanschrift ist anzugeben. Dies ergibt sich aus dem Soll und der Bedingung. Bei Fragen zur Definition des Operators „Soll“ finden Sie weitere Informationen in den Allgemeinen Festlegungen. Es ist die Datenelementgruppe C059 und folgende Datenelemente anzugeben. Eine Abweichende Kundenanschrift muss dem Lieferanten natürlich bekannt sein.

Zur letzten Frage: Ob die abweichende Anschrift zum Kunden in der Anmeldung zulässig ist und ob diese Nachricht abgelehnt werden kann.

Zunächst gehen wir davon aus, dass Sie lediglich den Vorgang und nicht die Nachricht meinen.

Im Weiteren ist im AHB eindeutig definiert, dass in der Anmeldung zur Netznutzung die abweichende Kundenadresse enthalten sein kann. Aus welchem Grund die Anmeldung, in Bezug auf die abweichende Kundenanschrift, abgelehnt werden soll ist für uns nicht nachvollziehbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

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