Fragen

 
Frage
INVOIC


29.04.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,

als Netzbetreiber verschicken wir Mehr- und Mindermengenabrechnungen an unsere Marktpartner. Hierzu ergeben sich für uns zwei Fragen:
1) INVOIC Mehr- und Mindermengenabrechnungen und Korrekturen nach dem Altverfahren ab 01.04.2016:
Welche Artikelnummer, Belegart und Prüfziffer sind in der INVOIC zu verwenden? Hier erhalten wir von Marktpartnern unterschiedliche Reaktionen auf unsere versendeten Nachrichten.
2) INVOIC Mehr- und Mindermengenabrechnungen nach dem Zielverfahren ab 01.04.2016:
Mehr- und Mindermengenabrechnungen mit einem Abrechnungszeitraum 01.09.2014 – 31.08.2015 können z.B. Rechnungszeilen zu Mehrmengen (01.09.2014 – 31.12.2014) und Mindermengen (01.01.2015 – 31.08.2015) enthalten.
Darf in einer INVOIC nach dem Zielverfahren nur der gesamte Zeitraum betrachtet und somit nur eine Artikelnummer für Mehr- oder Mindermengen übermittelt werden oder dürfen in einer INVOIC, durch den Splitt am Jahresende, zwei Artikelnummern übermittelt werden?

Vielen Dank im Voraus.
Pascal Paulzen
Alliander Netz Heinsberg GmbH


MeMi-Formatvorgaben gelten ab 01.04.2016

Hallo Herr Paulzen,

1.) für das Altverfahren gibt es keine Prozessvorgabe, somit auch keine verbindlichen Hinweise zur Ausgestaltung der Formate - hier muss immer bilateral abgestimmt werden, weswegen in diesem Forum dazu auch keine Antwort erfolgt
2.) In einer Mehr-/Mindermengenabrechnung nach dem Zielverfahren wird der gesamte Mehr-/Mindermengenzeitraum betrachtet (01.09.2014 – 31.08.2015), somit wird nur eine Artikelnummer benötigt. Eine Abgrenzung in der Netznutzungsabrechnung hat keine Auswirkung auf die Mehr-/Mindermengenabrechnung.

Freundliche Grüße,
Ihr Forum Datenformate


Die Frage oder Anforderung ist abgeschlossen