Hallo Herr Paulzen,
1.) für das Altverfahren gibt es keine Prozessvorgabe, somit auch keine verbindlichen Hinweise zur Ausgestaltung der Formate - hier muss immer bilateral abgestimmt werden, weswegen in diesem Forum dazu auch keine Antwort erfolgt
2.) In einer Mehr-/Mindermengenabrechnung nach dem Zielverfahren wird der gesamte Mehr-/Mindermengenzeitraum betrachtet (01.09.2014 – 31.08.2015), somit wird nur eine Artikelnummer benötigt. Eine Abgrenzung in der Netznutzungsabrechnung hat keine Auswirkung auf die Mehr-/Mindermengenabrechnung.
Freundliche Grüße,
Ihr Forum Datenformate
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