SG26 als Kann-Segment Sehr gehrte Damen und Herren, Mit einem Marktpartner bestehen Unstimmigkeiten, ob es sich bei dem SG26-Segment um ein Mussvorgabe handelt oder nicht. Wir haben bei einer Nullrechnung hierzu keine Daten mitgeliefert. Anhand der Vorgaben würde ich herauslesen, dass es sich hier um eine Kannvorgabe handelt. Im Seitenkopf auf der Seite SG26- ist als Definition das "C " für Kannwert vorgegeben, was aus meiner Sicht eindeutig ist. Die Daten zu SG50 usw. sind natürlich vorhanden.
Könnten Sie hier kurzfristig eine Rückmeldung geben, da aufgrund einer Aperak die Verarbeitung der gesamten Datei vom Marktpartner gestoppt ist?
Zudem würde mich auch interessieren wie hier generell vorgegangen werden kann, wenn ein Marktpartner eine Aperak versendet. Ist man als Versender der Daten immer in der Beweisflicht, dass diese richtig sind und wie kann dieser Beweis geführt werden? Der konkrete Verweis auf die obige Quelle reichte dem Marktpartner nicht aus. Gibt es hier ein Stelle ("neutralen Sachverständigen") die kurzfristig für Klarheit sorgen kann und eine verbindliche Vorgabe für beide Parteien liefert?
Besten Dank und schöne Grüße Rüdiger Hahn |