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Herkunftsnachweisregister (HKN-R)
Herkunftsnachweisregister AHB 2.0a
2.0a
14.05.2013
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte mich zur folgenden Änderung im Anwendungshandbuch 2.0a erkundigen:

„Es werden ausschließlich wahre Werte und Ersatzwerte übermittelt (Status 220 und 67 in SG10-QTY-DE6063).“

Liege ich richtig in der Annahme, dass ab dem 01.10.2013 die folgenden Mengenqualifier nicht mehr an das Umweltbundesamt kommuniziert werden dürfen?

201 Vorschlagswert (nicht abrechnungsrelevant)
20 Nicht verwendbarer Wert (nicht abrechnungsrelevant)
187 Prognosewert
79 Energiemenge summiert (Summenwert, Bilanzsumme)

Sind von der Einschränkung auch Statuszusatzinformationen betroffen oder dürfen diese weiterhin uneingeschränkt an das Umweltbundesamt kommuniziert werden?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Söhner

S. 9 (Ä004)

An das UBA gesandte MSCONS dürfen nur wahre oder Ersatzwerte und können Statuszusatzinformationen enthalten

Sehr geehrter Herr Söhner,

Ihre Interpretation, dass MSCONS, die an das Umweltbundesamt gesendet werden keine Werte enthalten dürfen, die einen der Status
201 Vorschlagswert (nicht abrechnungsrelevant)
20 Nicht verwendbarer Wert (nicht abrechnungsrelevant)
187 Prognosewert
79 Energiemenge summiert (Summenwert, Bilanzsumme)
enthalten ist richtig.
Die an das Umweltbundesamt gesandten MSCONS können Statuszusatzinformationen (SG10-STS-DE9013) enthalten. Die an das Umweltbundesamt gesandte MSCONS kann somit, bis auf die Angabe des Empfängers, identisch zu der sein, die an den Lieferanten gesendet wurde, wenn alle Statusangaben im den QTY-Segmenten entweder wahrer Wert oder Ersatzwert sind.

Freundliche Grüße,

Ihr Forum Datenformate



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