Sehr geehrter Forumsteilnehmer,
der Netzbetreiber muss dem Lieferanten alle für den angefragten Zeitraum gemäß GPKE / GeLi Gas relevanten Zählerstände übermitteln. Die Geschäftsdatenanfrage dient lediglich der nachträglichen Anforderung von Messwerten, die der Netzbetreiber ohnehin gemäß GPKE / GeLi Gas an den Lieferanten senden muss. In jedem Fall muss für den Lieferanten nachvollziehbar sein, welcher Zählerstand zu einem Ablesedatum aktuell gültig ist.
Mit freundlichem Gruß,
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