Hallo Herr Hallmann,
grundsätzlich gelten für die Abschlagsanforderungen unabhängig von der GPKE/GeLi Gas die gleichen Anforderungen wie an eine normale Rechnung.
Nun zu Ihren Fragen:
1. Wie ist der Versand der Abschlagsanforderungen zu bewerten? Handelt es sich hierbei um Nachrichten mit Rechnungscharakter oder sind diese als statistische Posten einzuordnen?
Antwort: Wie eingangs erwähnt, keinesfalls statistische Posten, sondern es handelt sich um den Rechnungstyp "Abschlag".
2. Welche Vorgehensweise ist nach GPKE-Vorgaben richtig, sollten Abschlagsstornos versendet werden oder ist der Versand dieser Nachrichten nicht vorgesehen?
Antwort: Uns ist hier keine GPKE-spezifische Vorgabe bekannt. Die elektronische Abschlagsrechnung kann genauso storniert werden wie eine Papierrechnung. Nicht bezahlte Abschlagsrechnungen sind aufgrund steuerrechtlicher Vorgaben zu stornieren.
3. Gibt es bereits Erfahrungswerte, wie andere Lieferanten mit unberechtigten Abzügen in REMADVs und den dazugehörigen Zahlungen umgehen oder gibt es hierzu Vorgaben seitens der BNA, wie in diesen Fällen zu verfahren ist? Wenn ja, welche?
Antwort: Wir bitten um Verständnis, dass wir in diesem Forum nur Fragen zu Formaten und nicht zu Prozessabläufen geben können.
Freundliche Grüsse,
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