Fragen

 
Frage
INVOIC


31.05.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir versenden Abschlagsanforderungen per INVOIC an externe Lieferanten. Diese Abschläge werden bei der Erstellung von Jahres- und Schlussabrechnungen bei Nichtzahlung storniert und die Stornonachrichten per INVOIC an die Lieferanten versendet. Dies hat zur Folge, dass einige Lieferanten die nichtgezahlten Abschlagsbeträge als Guthaben interpretieren und sich diese in REMADVs bei Zahlungen abziehen. Aufgrund der unberechtigten Abzüge, stimmen die geleisteten Zahlungen nicht mit den in der REMADV angegebenen Forderungen überein. Eine Verbuchung der Zahlungseingänge ist somit nicht möglich. Nach Rücksprache mit mehreren Lieferanten, gibt es unterschiedliche Auffassungen zum Umgang mit Stornonachrichten. Einige fordern diese Nachrichten an, andere würden den Versand dieser Nachrichten gerne aussetzen, da dies intern zu Problemen im Prozessablauf führen kann.

Hieraus ergeben sich für uns folgende Fragen:

1. Wie ist der Versand der Abschlagsanforderungen zu bewerten? Handelt es sich hierbei um Nachrichten mit Rechnungscharakter oder sind diese als statistische Posten einzuordnen?

2. Welche Vorgehensweise ist nach GPKE-Vorgaben richtig, sollten Abschlagsstornos versendet werden oder ist der Versand dieser Nachrichten nicht vorgesehen?

3. Gibt es bereits Erfahrungswerte, wie andere Lieferanten mit unberechtigten Abzügen in REMADVs und den dazugehörigen Zahlungen umgehen oder gibt es hierzu Vorgaben seitens der BNA, wie in diesen Fällen zu verfahren ist? Wenn ja, welche?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichem Gruß
Andreas Hallmann


Abschlagsanforderung ist wie eine Rechnung zu handhaben

Hallo Herr Hallmann,

grundsätzlich gelten für die Abschlagsanforderungen unabhängig von der GPKE/GeLi Gas die gleichen Anforderungen wie an eine normale Rechnung.

Nun zu Ihren Fragen:

1. Wie ist der Versand der Abschlagsanforderungen zu bewerten? Handelt es sich hierbei um Nachrichten mit Rechnungscharakter oder sind diese als statistische Posten einzuordnen?

Antwort: Wie eingangs erwähnt, keinesfalls statistische Posten, sondern es handelt sich um den Rechnungstyp "Abschlag".

2. Welche Vorgehensweise ist nach GPKE-Vorgaben richtig, sollten Abschlagsstornos versendet werden oder ist der Versand dieser Nachrichten nicht vorgesehen?

Antwort: Uns ist hier keine GPKE-spezifische Vorgabe bekannt. Die elektronische Abschlagsrechnung kann genauso storniert werden wie eine Papierrechnung. Nicht bezahlte Abschlagsrechnungen sind aufgrund steuerrechtlicher Vorgaben zu stornieren.

3. Gibt es bereits Erfahrungswerte, wie andere Lieferanten mit unberechtigten Abzügen in REMADVs und den dazugehörigen Zahlungen umgehen oder gibt es hierzu Vorgaben seitens der BNA, wie in diesen Fällen zu verfahren ist? Wenn ja, welche?

Antwort: Wir bitten um Verständnis, dass wir in diesem Forum nur Fragen zu Formaten und nicht zu Prozessabläufen geben können.

Freundliche Grüsse,

Ihr Forum Datenformate



Die Frage oder Anforderung ist abgeschlossen