Sehr geehrter Marktpartner,
vielen Dank für Ihre Frage im Forum Datenformate.
Die Anschrift des Kunden ist im Anwendungsfall 11002 (Bestätigung Anmeldung) nicht enthalten. Hier wurde seinerseits keine Notwendigkeit gesehen dass diese Information übermittelt wurde.
Der Lieferant hat für diese Stammdaten die Datenhoheit. Der NB hat diese somit zu übernehmen.
Wenn er die Daten nicht übernehmen würde, könnten Sie dies aufgrund der Angabe der Kundenadresse in der Antwort auch nicht überprüfen.
Im weiteren ist nicht gesagt das der NB, in seiner Rolle als MDL, die Zählerkarte an die Kundenadresse sendet. Für die Verwendung der Kundenadresse gibt es aktuell keine Definition.
Viele Grüße
Ihr Forum Datenformate