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INVOIC


01.12.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir erhalten von einigen Netzbetreibern seit Oktober 2017 zur Abrechnung nur noch Energiemengen für den Kunden, aber keine Zählerstände mehr. Ist das so zulässig?
Freundliche Grüße
Cathrin Wächter


Pflicht des NB zum Versand von Zählerständen bei Haushaltskunden Marktlokationen, deren Messlokationen mit kME ohne RLM oder mME ausgestattet sind

Sehr geehrter Frau Wächter,

das ist nicht zulässig. Durch die Einführung des Interimsmodells hat sich keine Veränderung für SLP-bilanzierten Marktlokationen ergeben, in Bezug darauf, dass für die der jeweiligen Marktlokation zugeordneten Messlokationen auf Ebene der Messlokation die Zählerstände vom NB an den LF zu übertragen sind. Durch das Interimsmodell wurde festgelegt, dass auf Ebene der Messlokation Energiemengen vom NB an den LF zu senden sind, welche die Basis für die Netznutzungsrechnung bilden. So wie wir Sie verstehen, erfüllt der NB nur die neu hinzugekommene Anforderung der Informationsbereitstellung, nicht aber die bisher schon vorgeschriebene, die weiterhin zu erfolgen hat.

Freundliche Grüße,

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