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APERAK
APERAK / CONTRL AHB 2.0h
2.0h
07.06.2012
Zu einem Zählpunkt kommen zum gleichen Zeitpunkt zwei Anmeldungen zu unterschiedlichen Eingangsterminen. Dabei ist die eine Anmeldung des LFN1 bereits bestätigt und die zweite Anmeldung des LFN2 geht nach der Bestätigung ein. Nach GPKE ist dem LFN1 eine Abmeldungsanfrage zu stellen, dem dieser nur zustimmen oder ablehnen kann.
Beispiel:
Abmeldung LFA zum 31.07. wurde bestätigt.
Anmeldung LFN1 zum 01.08. wurde bestätigt.
Neue Anmeldung LFN2 zum 01.08. geht ein.
Darf LFN1 eine Abmeldungsanfrage zum 31.07. (einen Tag vor dem Anmeldedatum) per APERAK ablehnen, da ihm der Zählpunkt erst ab 01.08. zugeordnet ist?

6.2 Fehlercodes in Segment ERC einer APERAK-Nachricht Seite 25, Z10 - Zählpunktbezeichnung unbekannt

Abmeldungsanfrage mit Endedatum einen Tag vor Lieferbeginn darf nicht per APERAK abgelehnt werden.

Sehr geehrter Herr Seipt,

  

In der Abmeldungsanfrage des Netzbetreibers an den LFN1 wird nach GPKE bzw. GeLi Gas als Endedatum der Vortag des Beginndatums von LFN2 mitgeteilt. Sind die Anmeldungen von LFN1 und LFN2  auf das selbe Datum datiert, wird in der Abmeldungsanfrage der Vortag des Belieferungsbeginns von LFN1 übertragen. Der LFN1 muss sicherstellen, dass in der Verarbeitbarkeitsprüfung ein Endedatum, das einen Tag vor dem echten Vertragsbeginn liegt, zulässig ist und den zur Abmeldungsanfrage gehörenden ZP identifiziert. Eine Ablehnung mittels APERAK „Zählpunkt unbekannt“ ist nicht zulässig. Eine Bestätigung mit Terminänderung ist in diesem Fall nicht möglich. LFN1 kann der Abmeldungsanfrage zustimmen oder ablehnen.

 

 

Bei Zustimmung der Abmeldungsanfrage durch den LFN1 wird dieser zum 31.07. mit der Meldung über eine Beendigung der Belieferung beendet (Es entsteht somit keine Netznutzung.). Die Anmeldung des LFN2 wird durch den NB zum gewünschten Beginndatum (im  Beispiel zum 01.08.) bestätigt.

 

Freundliche Grüße,

 

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