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INVOIC
INVOIC MIG 2.3
2.3
16.03.2010
Thema: Steuernummer oder USt-IdNr. des Rechnungsempfängers bei Gutschriftsbeträgen im NAD-MR angeben

Sachverhalt: Immer häufiger erhalten unsere Anwender (in der Rolle VNB) die Aufforderung, die Steuernummer oder USt-IdNr. des Rechnungsempfängers im NAD-MR anzugeben, "...wenn sich aus der Rechnung eine Gutschrift ergibt". Auszug aus der Mail eines LIEF an einen VNB: „...mit der Umstellung auf die Formatversion INVOIC 2.3 zum 01.04.2010 wird die Steuernummer des Nachrichtenempfängers immer dann gefordert (MUSS-Feld), wenn sich aus der Rechnung eine Gutschrift ergibt (bezieht sich auf § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG). Dies bedeutet, daß Sie als Rechnungsaussteller für eine ordnungsgemäße Rechnung entweder die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-ID-Nr. in jeder INVOIC, die ein Guthaben ergibt, mit angeben müssen...“ Auslöser ist die Änderungsmeldung Ä 018 zur INVOIC-MIG 2.3: "Steuernummer oder USt-ID muss angegeben werden, wenn eine Gutschrift erfolgt. Eine Angabe reicht." Aus unserer Sicht ist mit "Gutschrift" eine INVOIC mit Rechnungstyp "81 Gutschrift (nur bei Einspeisevergütung)" aus dem BGM-Segment gemeint und nicht eine Rechnung, wo zufällig nach Abschlagsverrechnung ein Guthaben heraus kommt. Wie beurteilen Sie unsere Position? Für eine kurzfristige Klärung sind wir dankbar, da der Umstellungstermin 01.04.2010 naht! Mit freundlichen Grüßen Schleupen AG i.V. Bernd Mildebrath

Steuernummer oder UST-ID müssen NUR bei Gutschriften (BGM+81) im NAD+MR - RFF-Segment übertragen werden

Hallo Herr Mildebrath,

Ihr Einschätzung ist völlig zutreffend. Weitere Infos finden sie unter den folgenden Links:

http://fdf.vdew.net/wysvde/dataforum.nsf/0/72AD6CD70303C11DC12576DB0059E5C2?OpenDocument

http://fdf.vdew.net/wysvde/dataforum.nsf/0/73A80A4AED86B299C12576E40032CD8F?OpenDocument

Freundliche Grüsse,

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