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APERAK
APERAK/CONTRL AHB 2.0f
2.0f
28.10.2011
Ist es erlaubt, das ein Lieferant eine Stammdatenänderung vom VNB Z47, Beginndatum 01.12.2011, mit Z10 ablehnt, wenn er den Kunden zum 30.11. abmeldet? Eine Antwort liegt dem Lieferanten ja noch nicht vor und ein Storno seine Abmeldung kann er auch noch schicken. Das kann der VNB beim Versand seiner E03 aber nicht wissen. Diese "Probleme" treten seit dem 01.10. mit den neuen Aperakgründen häufiger auf und sollten definitiv noch einmal überdacht und vielleicht neu beschrieben werden.

Vielen Dank für eine rasche Antwort.


APERAK auf nicht mehr in belieferung befindlichen ZP erlaubt

Sehr geehrter Herr Losert,

ja, es ist erlaubt und es ist die freie Entscheidung des Lieferanten zu diesem Zeitpunkt (ohne Bestätigung der Abmeldung durch den Netzbetreiber vorliegen zu haben) die Stammdatenänderung abzulehnen.

Freundliche Grüße,

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