Sehr geehrte Frau Ghebremeskel,
es gilt auch hier die 1:1-Kommunikation. Insbesondere ist diese auch um den automatisierten Datenaustausch einfach durchführen zu können festgelegt worden. Aus diesem Grund ist absichtlich nur von der VON- und AN-Adresse in der Kommunikationsrichtlinie die Rede. Eine Auswertung Nutzung der REPLYTO-Adresse würde diesem Ziel widersprechen, da der Austauschprozess damit verkompliziert würde. Aus diesem Grund ist dieses Feld, bzw. diese Information nicht auszuwerten.
Freundliche Grüße,
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