Sehr geehrter Herr Leubner,
mit dem Umweltbundesamt (UBA) wurde nun vereinbart, dass zukünftig bei Stammdatenänderungen (E03) immer alle Stammdaten, analog der initialen Stammdatenantwort (Z14) auf eine ORDERS des UBA, zu einer Einspeisestelle vom Netzbetreiber an das UBA gesendet werden. Das UBA erhält somit immer einen kompletten Stammdatensatz zu einer Einspeisestelle. Änderungen an dem Zählpunktkonstrukt einer Einspeisestelle müssen dann ebenfalls eine Stammdatenänderung in Richtung des UBA auslösen. Im AHB HKNR werden diese Erweiterungen in der Version zum Umsetzungstermin 01.10.2014 berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen,
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