Sehr geehrte Damen und Herren,
wir versenden INVOIC-Nachrichten, in denen wir Abschläge anfordern (IMD++ABS). Innerhalb dieser Nachrichten fordern wir einerseits die Abschläge mit der Artikelnummer 9990001000376 und ggf. auch Entsperrkosten mit der Artikelnummer 9990001000558 an. Der Marktpartner weigert sich die INVOICes zu verarbeiten und besteht darauf, dass Entsperrkosten innerhalb einer separaten Zwischenrechnung oder im Rahmen der Jahresrechnung zu übermitteln sind. Als Antwort auf unsere INVOICes erhalten wir APERAKs mit dem Fehlercode Z01 – Qualifyer nicht aus erlaubten Wertebereich, wobei die Artikelnummer der Entsperrkosten der fehlerhafte Qualifyer ist.
Unserer Ansicht nach ist die Verwendung der Artikelnummer von Entsperrkosten auch bei Abschlags-INVOIC zulässig.
Wer hat in diesem Streitfall Recht? Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen Christian Zoschke |