Sehr geehrter Herr König,
wenn der EDI-Rahmenvertrag unterschrieben ist und die INVOIC – wie im Umsatzsteuergesetzt gefordert – auf einem Weg übertragen, über den die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet wird, spricht nichts gegen Ihr Verständnis. Freundliche Grüße,
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