Sehr geehrter Herr Heumann,
im Rahmen der Anpassung der GPKE und GeLi Gas an die Erfordernisse, die sich aus dem im EnWG vorgegebenen, rollierenden, in drei Wochen durchzuführenden Lieferantenwechsel ergeben, hat die BNetzA auch einige Stellen von GPKE und GeLi Gas vereinheitlicht. Die von Ihnen zitierte Passage fällt darunter. Sie orientiert sich an der am 20. August 2007 auf Seite 7 der GeLi Gas veröffentlichten Formulierung: "Für jede elektronische Nachricht, deren Inhalt eine automatisierte Überprüfung erfordert (insbesondere MSCONS-, REMADV- und INVOIC-Nachrichten), hat der Empfänger eine Anwendungsfehler- bzw. Bestätigungsmeldung unter Verwendung des Nachrichtentyps APERAK in einer Version, die auf der von dem VDEW verfassten Version APERAK 1.0a oder höher basiert und an die in dieser Anlage beschriebenen Geschäftsprozesse angepasst ist, an den Absender zu übermitteln. Dies gilt nur, soweit die nachfolgend beschriebenen Prozesse für die Übermittlung eines Prüfungsergebnisses nicht ausdrücklich die Verwendung eines anderen Nachrichtentyps vorsehen." Da bisher keine Bestätigungsmeldung ausgetauscht wird, zieht die von Ihnen erwähnte Änderung von GPKE etc. auch keine Anpassung der APERAK in die Richtung nach sich eine derartige Nachrichtenausprägung durchzuführen. Die letzte Woche veröffentlichten APERAK-Dokumente stellen somit den ab dem 1.4.2012 anzuwendenden Stand dar. Die APERAK wird derzeit ausschließlich zur Übermittlung von in der empfangenen EDIFACT-Nachrichtendatei enthaltenen Fehlern genutzt.
Freundliche Grüße,
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