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APERAK
APERAK MIG 2.0g
2.0g
21.11.2011
Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Änderungsfestlegung der BK6-11-150 vom 28.10.2011 hinsichtlich der Entscheidungen BK6-09-009 (GPKE), BK6-09-034 (WiM), BK6-07-002 (MaBiS) sowie der entsprechenden Festlegungen der Sparte Gas, hat die BNetzA folgenden Satz zur Anwendung der APERAK-Nachricht veröffentlicht:

"... Für jede elektronische Nachricht, deren Inhalt eine automatisierte Überprüfung erfordert (insbesondere MSCONS- und UTILMD-Nachrichten), hat der Empfänger
eine Anwendungsfehler- bzw. Bestätigungsmeldung unter Verwendung des Nachrichtentyps APERAK an den Absender zu übermitteln. ..." (BK6-11-150_Anlage 1 Änderung GPKE.pdf, Seite 2)

In der zum 01.04.2012 gültigen APERAK MIG 2.0g ist die Kommunikation einer sog. Bestätigungsmeldung meines Wissens nach nicht vorgesehen. Daher würde mich interessieren, ob der Versand der Bestätigungsmeldung per APERAK ab 01.04.2012 verbindlich umzusetzten ist und wenn ja, wann die hierfür notwendigen Vorgaben der Projektgruppe Marktschnittstellen (EDI@Energy) veröffentlicht werden?

Zu den Originaldokumenten der BNetzA gelangen Sie mit folgendem Link:
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1912/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2011/111028_WechselStromUndGasanbieter.html?nn=65116

Vorab vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Heumann
Steria Mummert Consulting AG

BK6-11-150_Anlage 1 Änderung GPKE.pdf, Seite 2

keine Anerkennungsmeldung zum 1.4.2012

Sehr geehrter Herr Heumann,

im Rahmen der Anpassung der GPKE und GeLi Gas an die Erfordernisse, die sich aus dem im EnWG vorgegebenen, rollierenden, in drei Wochen durchzuführenden Lieferantenwechsel ergeben, hat die BNetzA auch einige Stellen von GPKE und GeLi Gas vereinheitlicht. Die von Ihnen zitierte Passage fällt darunter. Sie orientiert sich an der am 20. August 2007 auf Seite 7 der GeLi Gas veröffentlichten Formulierung:
"Für jede elektronische Nachricht, deren Inhalt eine automatisierte Überprüfung erfordert (insbesondere MSCONS-, REMADV- und INVOIC-Nachrichten), hat der Empfänger eine Anwendungsfehler- bzw. Bestätigungsmeldung unter Verwendung des Nachrichtentyps APERAK in einer Version, die auf der von dem VDEW verfassten Version APERAK 1.0a oder höher basiert und an die in dieser Anlage beschriebenen Geschäftsprozesse angepasst ist, an den Absender zu übermitteln. Dies gilt nur, soweit die nachfolgend beschriebenen Prozesse für die Übermittlung eines Prüfungsergebnisses nicht ausdrücklich die Verwendung eines anderen Nachrichtentyps vorsehen."
Da bisher keine Bestätigungsmeldung ausgetauscht wird, zieht die von Ihnen erwähnte Änderung von GPKE etc. auch keine Anpassung der APERAK in die Richtung nach sich eine derartige Nachrichtenausprägung durchzuführen.
Die letzte Woche veröffentlichten APERAK-Dokumente stellen somit den ab dem 1.4.2012 anzuwendenden Stand dar. Die APERAK wird derzeit ausschließlich zur Übermittlung von in der empfangenen EDIFACT-Nachrichtendatei enthaltenen Fehlern genutzt.

Freundliche Grüße,

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