Fälligkeitsdatum Stornorechnung
Hallo Datenforum, gegenwärtig werden z.T. Stornorechnungen abgelehnt, weil sie die Fälligkeit der Originalrechnung übernehmen. Im MIG ist beschrieben:
"1 = Stornierung - Die aktuelle Rechnung wird storniert. Die Stornorechnung enthält alle Daten der ursprünglichen (stornierten) Rechnung, allerdings mit umgekehrtem Vorzeichen bei Mengen und Beträgen. (...)"
Ist damit die Interpretation zulässig, dass das Fälligkeitsdatum dem der stornierten RG entsprechen muss, oder muss eine neue Fälligkeit für die Stornorechnung vergeben werden?
Vielen Dank und viele Grüße Dirk Bosse |