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INVOIC
INVOIC MIG 2.5
2.5
30.07.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,

ist die Ermittlung Grundpreis (9990001000087) nach Gradtagsgewichtung zulässig?

Beispiel:
QTY+47:0.392:PCS’
DTM+155:20111001:102’
DTM+156:20111231:102’
MOA+203:24.3’
PRI+CAL:62::::ANN’

In QTY 47 ist ein Prozentsatz von 39,20% angegeben, der sich wie folgt zusammensetzt:

Nach Tagen gewichtet - 1567 KWH
100%- 4000 KWH
ermittelter Prozentsatz - 39,2%

Der Grundpreis wird somit errechnet: 62,00€ * 39,20% = 24,30€.

Vielen Dank für Ihre Antwort!


QTY 136 ist immer bei zeitabhängigen Preisen zu verwenden

Hallo Frau Prinz,

Es existieren keine Vorgaben, die eine Verwendung von Dezimalzahlen im QTY+47 untersagen. Die INVOIC-MIG gibt lediglich vor, dass es sich um ein 35-stelliges numerisches Feld handelt.

Das QTY+136 ist immer dann zu verwenden, wenn es sich um einen Preis handelt, der einen Zeitbezug aufweist.

Unseres Erachtens ist die Rechnung aus der mathematischen Sicht in der Tat nicht korrekt, da eine Preisbasis mit einem Zeitbezug (62,00 Euro pro Jahr) ausgewiesen wird, gleichzeitig aber keine zeitliche Menge (= QTY+136) ausgewiesen wird. Bei Ausweis der zeitlichen Menge ist der Faktor im QTY+47 entsprechend anzupassen.
Abschließend erlauben wir uns, auch noch einmal auf die Frage unter diesem Link aufmerksam zu machen.

Freundliche Grüße,

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