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INVOIC
INVOIC MIG 2.2
2.2
02.06.2009
Sehr geehrte Damen und Herren,

in der INVOIC-Nachrichtenbeschreibung (SG26, Seite 31) wird ausgeführt, dass das QTY-Segment "bei RLM-Lieferstellen... z.B. zur Übermittlung der Jahresleistung zwei mal in der LIN-Segmentgruppe benutzt werden kann, um zeit- und energieartbezogene Informationen zu kombinieren."

Wir haben diese Darstellung nicht so verstanden, dass eine Verwendung von zwei QTY-Segmenten nur für diese Kundengruppe bzw. diesen konkreten Anwendungsfall zulässig ist, zumal ja ohnehin von einem Beispiel gesprochen wird.

Mit anderen Worten: Wenn die Abrechnungsregel zwei Mengenkomponenten (z.b. Zeit und Stück) beinhaltet, weisen wir auch zwei QTY-Segmente aus. Andernfalls würde der Rechenweg bzw. der errechnete Geld-Betrag ja auch für den Nachrichtenempfänger nicht nachvollziehbar sein.

Einige Marktpartner weisen jedoch darauf hin, dass die Verwendung von 2 QTY-Segmenten nur in dem im MIG beschriebenen Anwendungsfall (= Leistungsberechnung) zulässig wäre.

Konkrete Frage:
Ist die Verwendung von 2 QTY-Segmenten auch außerhalb der Leistungspreisberechnung zulässig?

Vielen Dank für eine kurzfristige Antwort.
Gero Deckenbrock

Seite 31

mehrere QTY´s sind bei jedem sinnvollen Anwendungsfall gestattet

Sehr geehrter Herr Deckenbrock,

wie von Ihnen bereits richtig angemerkt, handelt es sich bei dem in der INVOIC-Nachrichtenbeschreibung dargestellten Beispiel in der Tat nur um ein mögliches Anwendungsszenario. Die BDEW wird zur weiteren Verdeutlichung - aber auch zur Vermeidung einer fehlerhaften Verwendung - die zulässigen Kombinationsmöglichkeiten für den Einsatz von zwei QTY-Segmenten in absehbarer Zeit weiter konkretisieren und zulässige Anwendungsfälle ergänzen.

Freundliche Grüße,
Ihr Forum Datenformate



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