Sehr geehrter Herr Schlegel,
wie sie schreiben muss in diesem Fall jeder Letztverbraucher eine eigene MP-ID besitzen, es reicht nicht aus, sich einer gemeinsamen MP-ID des dienstleistenden Lieferanten zu bedienen. Es heißt in der ALF: „Beim Datenaustausch über Dienstleister, erfolgt die Befüllung der Segmente identisch wie bei direktem Datenaustausch zwischen den Marktpartnern.“ In der zugehörigen Darstellung ist eindeutig der Lieferant mit seiner MP-ID angegeben. Weiter gelten auch die Verpflichtungen zur öffentlichen Bekanntgabe der MP-ID und den Absprachen mit den Marktpartnern (siehe hierzu die entsprechenden Stellen der Kommunikationsrichtlinie).
Viele Grüße
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