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Frage
Allgemeine Festlegungen
Allgemeine Festlegungen 4.2a
4.2a
20.02.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte die gleiche Frage bereits gestellt. Leider akzeptiert die Marktpartner Ihre Aussage nicht, weil Sie schon 5 Jahre alt ist. Deshalb nochmal:

Dürfen die gleichen Datenaustauschreferenzen für verschiedene Marktpartner verwendet werden?

Beispiel:
„Markpartner A“ bekommt die Datenaustauschreferenz „1“ am 20.02.17
„Markpartner B“ bekommt die Datenaustauschreferenz „1“ am 21.02.17

Darf in diesem Fall „Markpartner B“ unsere Nachricht ablehnen, weil wir die Datenaustauschreferenz „1“ schon bei „Markpartner A“ verwendet haben?

Vielleicht können Sie das auch in die Dokumente aufnehmen, weil wir deshalb öfter Probleme mit Marktpartnern haben.

Vielen Dank.


Die Datenaustauschreferenz muss je Marktpartner eindeutig sein.

Sehr geehrter Herr Schulz,

die Datenaustauschreferenz (UNB-DE0020) muss je Marktpartner eindeutig sein. Wenn für unterschiedliche Marktpartner (Unterscheidung nach MP-ID) dieselbe Datenaustauschreferenz verwendet wird, so darf diese Nachrichtendatei nicht abgelehnt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Forum Datenformate


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