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APERAK
APERAK / CONTRL AHB 2.0g
2.0g
15.08.2012
Wir lehnen Abmeldungsanfragen in begründeten Fällen (Modellfehler, ...) mit einer APERAK ab. Nun erreicht uns die Auskunft, dass bei einigen Netzbetreibern eine APERAK auf eine Abmeldungsanfrage als Zustimmung zur Abmeldungsanfrage gewertet wird, da eine APERAK auf eine Abmeldungsanfrage nicht erlaubt sei. Kurz darauf erreicht uns eine Meldung über die Beendigung der Zuordnung (ZC8).

Laut APERAK AHB 2.0g ist diese vorgehensweise aber nicht korrekt, da der Empfänger einer APERAK immer einen Klärungsprozess anzustoßen hat.

Kapitel 4.4, Seite 15, Unterpunkt 5 und 9

Auf eine Abmeldungsanfrage kann eine APERAK gesendet werden.

Sehr geehrter Herr Gottwald,

 

Ihre Ansichten sind richtig:

-          Auf eine Abmeldungsanfrage kann eine APERAK gesendet werden, wenn die Abmeldungsanfrage einen Modellfehler oder einen Verarbeitbarkeitsfehler enthält.

-          Der Empfänger der APERAK hat den Eingang der APERAK per Empfangsbestätigung (CONTRL) gegenüber Ihnen zu bestätigen.
Hinweis: Sollten Sie die CONTRL nicht in der entsprechenden Frist empfangen, sollten Sie klären, was die Ursache dafür ist.

-          Der Absender der Abmeldungsanfrage darf Ihre APERAK nicht ignorieren, sondern hat entweder eine korrekte Abmeldungsanfrage zu senden oder Ihnen zu begründen, warum die APERAK seines Erachtens falsch/unbegründet ist. Am Ende des Klärungsprozesses muss klar sein, dass entweder seine Abmeldungsanfrage in Ordnung war und von Ihnen verarbeitet werden muss oder seine Abmeldungsanfrage falsch war und er eine neue zu senden hat.

 

 

Freundliche Grüße,

 

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