Fragen

 
Frage
INVOIC
INVOIC MIG 2.2
2.2
27.07.2009
Sehr geehrtes Team Datenformate,

wir haben Klärungsbedarf mit einem Marktpartner was die korrekte Ausweisung des Entgelts für Messung und Ablesung (Artikelnummer: 4044038000614) betrifft.

Wir behandeln diese als Pauschale, welche wir als Stückpreis - also einmal pro Abrechnung in voller Höhe - berechnen. Im SAP-IDOC verwenden wir dazu den Mengenqualifier PCS mit der Menge 1.

Für die Berechnung des Entgelts für Abrechnung (Artikelnummer: 4044038000539) verfahren wir ebenso. Hier gibt es mit dem Marktpartner keine Probleme, vermutlich weil in einem früheren Thread zu diesem Thema dieser Qualifier zu der Artikelnummer 4044038000539 für Zulässig erklärt wurde.

Können Sie offiziell bestätigen, dass unsere Sicht der Dinge in diesem Punkt korrekt ist und wir die Mengeneinheit PCS auch für die Messung und Ablesung verwenden dürfen?

Mit freundlichen Grüßen

ovag Netz AG


PCS darf bei Messung und Ablesung verwendet werden

Hallo Herr Rosenbecker,

Ihre Annahme, bei festen Pauschalen für eine Abrechnung auch den Qualifier PCS für ein Stück zu verwenden ist zutreffend.

Wichtig ist bei den Rechnungspositionen immer die Regel einzuhalten, dass Menge (QTY) * Preis (PRI) = Betrag (MOA) ergibt.

Freundliche Grüsse,

Ihr Forum Datenformate



Die Frage oder Anforderung ist abgeschlossen