Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Reklamation auf eine Abschlagsrechnung erhalten mit dem Abrechnungszeitraum 17.11.2014 - 16.12.2014. Der Grund für die Reklamation war, dass vorher das Ende der vorherigen Turnusrechnung von uns am 19.11.2014 war, dementsprechend hat man den Abschlagszeitraum ab 20.11.2014 erwartet. Die Ablehnung der Reklamation mit Bezug auf hier im Forum bereits beantwortete Frage zur Bedeutung des Abrechnungszeitraums in den Abschlagsrechnung (http://fdf.vdew.net/wysvde/dataforum.nsf/0/651F8253F8DA637EC12575460033A2B0?OpenDocument&area=vwFrage&) wurde mit dem Hinweis abgelehnt, dass diese Aussage überholt ist.
Können Sie uns bitte mitteilen, ob der Abrechnungszeitraum in den Abschlägen analog wie bei Turnusrechnungen überschneidungsfrei zu erfolgen hat?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen Nico Razlow |