Sehr geehrter Herr Burgdorf,
die Kommunikationsrichtline 2.1c kann man so interpretieren, wie von Ihnen dargestellt. Das Kapitel 4 wurde in der ab 1.4.2013 gültigen Kommunikationsrichtlinie 2.2 dahingehend überarbeitet, das nun klar wird, dass für mehrere MP-ID eine einzige E-Mail-Adresse verwendet werden kann. Somit müssen nicht für Ihre beiden Rollen Lieferant und Bilanzkreisverantwortlicher eines Unternehmens zwei unterschiedliche E-Mai-Adressen verwenden; es können aber zwei unterschiedliche E-Mail-Adressen verwenden. Da die Verwendung einer E-Mail Adresse für zwei oder mehrere MP-ID für die Marktpartner kein Problem darstellt (es müssen bei den beiden MP-ID jeweils dieselbe E-Mail-Adresse eingetragen werden), spricht unseres Erachtens nichts dagegen bereits heute nur eine E-Mail-Adresse zu verwenden. Dieses Prinzip gilt auch dann, wenn die EDIFACT-Dateien via AS2 ausgetauscht werden.
Freundliche Grüße,
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