Sehr geehrter Herr Pleitgen,
die EDI@Energy-Nachrichten werden passend zu den durch die BNetzA vorgegebenen Prozessen erstellt. Diese schreiben in den Prozessen, die für ihre Fragestellung relevant sind, zwingend vor, dass der MSB dem LF ein Angebot per EDIFACT zu senden hat, wenn er möchte, das der LF die Kosten des Messstellenbetriebs übernimmt, bzw. aufgrund dessen, das er dazu durch den LF aufgefordert wurde. Somit kann es zu dem von Ihnen beschriebene Fall nur dann kommen, wenn sich LF und MSB auf ein von den festgelegten Prozessen abweichendes Vorgehen bilateral verständigt haben. In diesem Fall müssen sich die beiden Parteien auch darauf verständigen, wie sie mit den dann nicht mehr passenden Formatvorgaben umgehen, d. h. auch hier müssen LF und MSB eine bilaterale Vereinbarung treffen, wie sie die INVOIC an der Stelle RFF+ACE ausprägen, bzw. wie sie diese Ausprägung erwarten, oder ob sie gar eine ganz andere INVOIC verwenden wollen.
Da dies aber bilaterale Vereinbarungen und somit Regelungen betrifft, die außerhalb unserer Zuständigkeit sind, bitten wir um Verständnis, dass wir keine Antwort im eigentlichen Sinne auf Ihre Frage geben können.
Freundliche Grüße,
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