Fragen

 
Frage
INVOIC
Prozessbeschreibung der elektronischen Rechnungsstellung
1.1
19.09.2008
Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ist zu Verfahren, wenn eine INVOIC Nachricht via Nachversand nochmals an den Marktpartner versendet werden muss, da diese dem Marktpartner ggf. noch nicht vorliegt.
Muss diese nachversandte INVOIC speziell gekenn-zeichnet werden (analog zum Testkennzeichen bei Test INVOIC Nachrichten)? Muss erneut ein USt.-Nachweis dafür erstellt werden? Gibt es steuerrrechtliche Besonderheiten die hier beachtet werden müssen, damit die Rechnung/der USt.-Nachweis nicht zum doppelten Vorsteuerabzug berechtigt?


Mit freundlichen Grüßen

Martin Bischof



Hallo Herr Bischof,

Sofern es sich um die gleiche INVOIC-Datei handelt, kann diese erneut versendet werden. Die Datenaustauschreferenz im UNB-Segment ist die gleiche, wie im USt.-Nachweis, der das steuerlich relevante Dokument darstellt (dies gilt bei Verfahren ohne qualifizierte Signatur).

Freundliche Grüsse,

Ihr Forum Datenformate



Die Frage oder Anforderung ist abgeschlossen