Hallo Herr Bischof,
Sofern es sich um die gleiche INVOIC-Datei handelt, kann diese erneut versendet werden. Die Datenaustauschreferenz im UNB-Segment ist die gleiche, wie im USt.-Nachweis, der das steuerlich relevante Dokument darstellt (dies gilt bei Verfahren ohne qualifizierte Signatur).
Freundliche Grüsse,
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