Sehr geehrter Herr Mönter,
sind Angebotspositionen tatsächlich identisch, kann dies über die Stückzahl abgebildet werden. Zu beachten ist selbstverständlich, dass der gMSB in einem Gebäude von einem Anschlussnutzer nur einmal das Entgelt für den Messstellenbetrieb erheben darf, unabhängig davon, wie viele Marktlokationen dem Anschlussnutzer in dem Gebäude zugeordnet sind. In solchen Fällen sind dem Lieferanten im Segment RFF der Segmentgruppe 32 alle Marktlokationen anzugeben, für deren Messlokationen das Messentgelt mit dem Angebot ebenso abgegolten ist, wie für die Messlokationen, mittels derer die Energie für die Marktlokation ermittelt wird, die im LOC+172 genannt ist. Messlokationen und Geräte sind im Angebot nicht aufzuführen. In Verbindung zu einem Preisblatt (PRICAT) wird der Preisschlüsselstamm je Position angegeben.
Mit freundlichem Gruß,
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