Hallo Frau Ott,
nach unserer Einschätzung gelten folgende Regeln:
- Eine 13. Rechnung hat keine vorausbezahlten Beträge. - Die Beträge aus den Monatsverbrauchsrechnungen sind, wie im AHB/MIG beschrieben in den Einzelzeilen zurückzunehmen. - Eine Verrechnung von vorausbezahlten Beträgen bezieht sich immer nur auf geleistete Abschlagsbeträge. Diese Leistungsposition kommt nach unserem Verständnis nur bei Jahresverbrauchsrechnungen vor. Wenn der NB zuvor Monatsrechnungen gesendet hat, so können diese Beträge in einer JVR nicht als vorausgezahlte Beträge verrechnet werden.
Freundliche Grüße, Ihr Forum Datenformate |