Sehr geehrter Herr Damm,
falls ein Marktpartner der Meinung ist, dass Dateninhalte unplausibel sein könnten, so sollte eine bilaterale Klärung zwischen den Marktpartnern erfolgen, da eine derartige Wertangabe "00:00" zulässig und praktisch auch möglich ist. Selbstverständlich sind in den EDIFACT-Dateien realistische Zeitstempel zu verwenden.
Bezüglich Ihrer Aussage, dass das Erstellungsdatum einer EDIFACT-Datei für Sie relevant ist, möchte wir anmerken, dass dies unseres Erachtens eine individuelle Ausprägung Ihres Hauses zu sein scheint."