Hallo Herr Eckhardt,
Die Nutzung des Artikels 79 ist auch für den Gasmarkt erlaubt. Ob der Netzbetreiber den Artikel 79 oder aber die Artikel 61 und 62 im Gasmarkt nutzt, ist davon abhängig, wie die Preise im Preisblatt ausgewiesen sind.
Freundliche Grüße,
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