Hallo Herr Hammerschmidt,
die von Ihnen zitierte Regel "Bei einer Rechnungsstornierung ist das Vorzeichen zu negieren." gilt unabhängig davon, ob 457 oder Z25 in BGM.1001 gewählt wurde. Daher ist in jedem Falle der Betrag aus der zu stornierenden Rechnung mit umgekehrtem Vorzeichen zu verwenden
Freundliche Grüße,
Ihr Forum Datenformate |