Sehr geehrter Herr Papadakis,
in den Allgemeinen Festlegungen von EDI@Energy steht hierzu im Abschnitt „Maximale Größe von Nachrichtendateien“: „In der Mitteilung Nr. 5 der Bundesnetzagentur, vom 28.11.2007 sind die Größenbeschränkungen von EDIFACT-Nachrichten festgelegt.“ In der entsprechenden Mitteilung der Bundesnetzagentur steht im Abschnitt „Zulässigkeit einer Größenbeschränkung bei der E-Mail-Übertragung von EDIFACT-Dateien“: „[…] Die Marktteilnehmer haben daher sicherzustellen, dass eingehende E-Mails bis zu einer Größe von 10,0 MB (gepackt gemäß BDEW-Kommunikationsrichtlinie) entgegengenommen und verarbeitet werden. […]“ Somit sind die Beschränkungen auf 10 MB der Marktpartner für den Austausch via SMPT (= E-Mail) in Ordnung.
Freundliche Grüße,
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