Sehr geehrter Marktpartner,
vielen Dank für Ihren Beitrag im Forum Datenformate.
Zu dem Satz:
„Sofern die Lieferrichtung angegeben wurde, ist diese bei der Identifizierung zu berücksichtigen.“
Eine Übergabestelle kann sowohl die Entnahme als auch die Einspeisung beinhalten. Somit ist es relevant, in den Prozessen, in denen die Lieferrichtung angegeben werden muss, diese auch bei der Identifizierung zu nutzen, um Verwechslungen zu vermeiden. Ansonsten könnte es beispielsweise passieren, dass bei der Anmeldung einer Einspeisestelle mit der realen Zählpunktbezeichnung durch den Lieferanten, der Netzbetreiber die Zählpunktbezeichnung der Entnahmestelle bestätigt.
Zu dem Satz:
„In den Anwendungsfällen, in denen die Anschrift des Kunden mitgegeben wird, dürfen diese Informationen zu keiner Nichtidentifizierung der Lieferstelle führen.“
Dieser Satz sagt lediglich aus, dass die Angabe der Kundenanschrift (NAD+UD), welche von der Lieferanschrift (NAD+DP) abweichen kann, kein Grund für eine Nichtidentifikation einer Lieferstelle sein kann. Eine Lieferstelle ist nicht anhand der Kundenanschrift zu identifizieren. Bei Verwendung der Adresse zur Identifikation ist lediglich die Lieferanschrift heran zu ziehen.
Viele Grüße Ihr Forum Datenformate
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