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INVOIC
INVOIC MIG 2.6b
2.6b
30.06.2015
Sehr geehrtes BDEW-Forum Team,
wir haben bzgl. der MMM-Abrechnung und der neuen Formate ab 01.10.2015 zwei Fragen:
1. Keine RLM-MMM-Abrechnung ab 01.10.2015
Ab 01.10.2015 entfällt die MMM-Abrechnung Gas für RLM-Kunden. Bedeutet dies, dass für einen Abrechnungszeitraum vor dem 01.10.2015 noch MMM-Abrechnungen Gas gestellt werden dürfen? Und wenn ja, mit welchem Qualifier/Prüfidentifikator sind diese MMM-Abrechnungen zu übermitteln?

2. Zulässige Prüfidentifikatoren/Qualifier MMM-Abrechnung ab 01.10.2015
Ab 01.04.2016 ist die rollierende MMM-Abrechnung zwingend anzuwenden. Wir erhalten jedoch schon seit Jahren von vielen Netzbetreibern MMM-Abrechnungen im Format INVOIC. Nach Durchsicht der neuen Dokumente zur INVOIC fragen wir uns, wie das neue Format ab 01.10.2015 von den Netzbetreibern anzuwenden ist.
Bedeutet dies ab 01.10.2015:
- keine MMM-Rechnungen mit Mehrmengenzeilen und Mindermengenzeilen
- keine gemischten NN-Rechnungen (NN- und MMM-Bestandteile)
- zählpunktscharfe MMM-Rechnungen
- keine INVOIC-Rechnungen mit Qualifier 81
und somit die Verwendung der Qualifier 389/Z25 mit Prüfidentifikator 31005 und 31006 für die Übermittlung von Mehr- bzw. Mindermengen?
Ist das so korrekt?
Über eine zeitnahe Rückmeldung freuen wir uns.
Mit freundlichen Grüßen,
Barbara Voigtmann und Tanja Lohnert



Sehr geehrter Frau Voigtmann,

zu Ihren zwei Fragen können  wir nur das nachfolgende schreiben:

Zu 1:
Die RLM-MMMA ist nicht Inhalt der ab dem 1.4.2016 geltenden Prozessbeschreibung „Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas“ V.1.0 vom 14. Oktober 2014 bzw. einer Nachfolgeversion dieses Dokuments, welches dann die hier zitierte Version ersetzt. Die INVOIC Nachrichtenbeschreibung und das INVOIC/REMADV Anwendungshandbuch sind aber ausschließlich zur Abwicklung der darin festgelegten Prozesse angepasst worden.

Zu 2:
Ob ab 1.4.2016 ausschließlich eine rollierende MMM-Abrechnung zwingend anzuwenden ist, ist keine Formatfrage, somit werden wir hierzu keine Antwort geben, sondern diese Frage an das dafür zuständige Gremium leiten. Prozessfragen wie diese bitten wir Sie zukünftig unter Nutzung des entsprechenden Formulars, das auf der BDEW-Seite Umsetzungsfragen zu Marktprozessen und Datenformaten bereitgestellt ist an die dort angegeben E-Mail-Adresse zu senden.
Wenn bisher Netzbetreiber die INVOIC nutzen um damit MMM abzurechnen, so stellt das ein bilateral vereinbartes Vorgehen dar, für das die INVOIC vom Autor der entsprechenden Dokumente nicht spezifiziert ist. Aus diesem Grund sehen wir uns auch nicht in der Lage hierzu belastbare Aussagen zu treffen, sondern müssen Sie bitten diese Fragen an jeden einzelnen Netzbetreiber zu stellen.

Fazit:
Die INVOIC, wie sie in den beiden Anwendungsfällen mit den Prüfidentifikatoren 31005 und 31006 ausgeprägt ist, ist ausschließlich für die Abwicklung der Prozesse des Dokuments „Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas“ V.1.0 vom 14. Oktober 2014 bzw. einer Nachfolgeversion dieses Dokuments, so wie für die Fälle, die im Einführungsszenario beschrieben sind, aber deren Abrechnung auch erst ab dem 1.4.2016 beginnt, spezifiziert. Wird die INVOIC für anderweitige MMM-Abrechnungen verwendet, können wir keine Aussagen treffen, wie die INVOIC dann auszuprägen ist.

Freundliche Grüße,

Ihr Forum Datenformate



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