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Frage
ORDERS
ORDERS MIG 1.1
1.1
12.08.2011
Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der Definition auf Seite 21 sind in der SG2/NAD+DP der Ortsname (SG2/NAD/3164 = R) und die Postleitzahl (SG2/NAD/3251 = R) nach BDEW-Standard als Pflichtfelder gekennzeichnet. Im AHB ist in der Definition des Prozesses „Weiterverpflichtung des MSBA“ aber keine Angabe der Lieferanschrift vorgesehen.

Wie ist hiermit umzugehen?

Mit freundlichen Grüßen,
Christian Dietzel


Ort (DE3164) und Postleitzahl (DE3251) im NAD+DP keine Pflichtfelder

Sehr geehrter Herr Dietzel,

 

in Anwendungsfällen, in denen nur die Zählpunktbezeichnung angegeben werden soll, muss aus syntaktischen Gründen zwar das NAD+DP‘ angegeben werden. Postleitzahl und Ort sind dann aber nicht notwendig. Der Status „R“ beim DE3164 und DE3251 ist in der ORDERS 1.1 und ORDRSP 1.0 ein Fehler und wird mit der nächsten Fehlerkorrektur behoben.

 

Freundliche Grüße,

 

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