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APERAK
Konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen zu APERAK / CONTRL AHB 2.1
APERAK / CONTRL AHB 2.1
24.05.2013
Sehr geschätztes Forum-Team,

ich habe eine allgemeine Frage zur Klarstellung der Vorgehensweise bei Modellfehlerprüfungen von Interchanges:

Müssen die Informationen bzw. Vorgaben in den Bemerkungstexten unterhalb vieler Segmentlayout-Beschreibungen in den Nachrichtenbeschreibungen (MIGs) bei der Modellfehlerprüfung berücksichtigt werden? Und falls ja, hängt dann der zu meldende Fehlercode (Z01, Z02, usw.) im Falle der Nichteinhaltung jener speziellen Vorgaben von der Formulierung des jeweiligen Bemerkungstextes ab? Oder handelt es sich bei den Bemerkungstexten im MIG eher um auf bestimmte Anwendungsfälle bezogene Festlegungen im Sinne der Festlegungen in den AHBs, die NICHT im Rahmen der Modellfehlerprüfung abgefragt werden?

Zur Konkretisierung meiner Frage möchte ich das Beispiel der Übertragung von Zählerständen per MSCONS_VL heranziehen:

Im MSCONS-MIG ist in der Nachrichtenstruktur die Segmentgruppe 8 ("Eigenschaft oder Merkmal zum Zähler oder zur Messung") mit dem Status "D" belegt, d.h. ein Fehlen der kompletten SG8 dürfte hier nicht zu einer Modellfehlermeldung führen. Im folgenden Segmentlayout für die CCI-Segmente "Ablesegrund" und "Erfassungshinweis", Seite 26f., findet sich jedoch im Bemerkungstext der Hinweis "Das Segment muss bei der Übertragung von Zählerständen (SLP) angegeben werden." Die beiden Segmente selbst haben den Status "M", d.h. wenn die SG8 für die Übermittlung eines Merkmals zur Messung aufgemacht wird, muß selbstverständlich das entsprechende Segment vorhanden sein (zumal es sich ja auch noch jeweils um das Trigger-Segment der fraglichen Segmentgruppe handelt). Sofern allerdings die komplette SG8 nicht vorhanden ist, muß dann die Modellfehlerprüfung den o.g. Bemerkungstext berücksichtigen? Dies käme doch einer Anwendungsfall-bezogenen Modellprüfung gleich, die meines Erachtens so nicht vom BDEW vorgesehen ist, denn es müßten dann mindestens 2 segmentübergreifende Prüfungen durchgeführt werden: das Vorhandensein respektive Nichtvorhandensein der genannten CCI-Segmente im Vergleich zur Angabe der Anwendungsreferenz der Nachrichtendatei im DE0026 im UNB-Segment sowie das Vorhandensein respektive Nichtvorhandensein der genannten CCI-Segmente im Vergleich zur codierten Angabe des Dokumentennamens im DE1001 im BGM-Segment.

Da wir sowohl von Marktpartnern APERAK mit Z08-Modellfehlermeldungen aufgrund fehlender CCI-Segmente (vielmehr gänzlich fehlender SG8) bei der Übertragung von Zählerständen erhalten, als auch einen namhaften EDI-Konverter zur Plausibilisierung eingehender Modellfehlermeldungen verwenden, der hier dieselbe Z08-Fehlermeldung ausgibt, möchte ich mich für Ihre Klarstellung zur Berücksichtigung der Bemerkungstexte in den MIGs bei der Modellfehlerprüfung schon im
voraus herzlich bedanken; sie wird uns ggf. eine wertvolle Argumentationshilfe sein.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Brardt

Kap. 4.5, S. 16f.

fehlende Segmentgruppe mit BDEW-Status D führt nicht zu einer Modellfehlermeldung

Sehr geehrter Herr Brardt,

wir beziehen uns auf folgende Passage des AHB „Der Modellfehler entsteht dadurch, dass die Vorgaben in der jeweiligen BDEW-Spalte bezgl. Nachrichten- und Segmentinhalten nicht eingehalten werden. In der Prüfung werden die Angaben (Qualifier) zu den einzelnen Datenelementen und deren Abhängigkeiten zueinander eines einzelnen Segmentes betrachtet, so dass bei mehrfacher expliziter Ausprägung eines Segmentes immer die einzelne Beschreibung bezgl. Angaben und Struktur für sich geprüft wird. Segmentübergreifende Abhängigkeiten (verschiedene Segmente) sind weiterhin nicht Bestandteil der Modellfehlerprüfung, bis auf die Prüfungen, die zur Anwendung des Fehlercodes Z22 (= Maximale Segment- oder Segmentgruppenwiederholung überschritten) führen.

Beispiel: Für die UTILMD bedeutet dies lt. Vorgabe, dass immer die SG2-NAD-Segmente mit den Qualifieren „MS“= „Sender“ und „MR“= „Empfänger“ zu übertragen sind. Außerdem muss, sofern das SG3-CTA-Segment angegeben wird, auch immer ein COM-Segment in der Segmentgruppe 3 gefüllt werden:“
 
Auf Ihre Frage bezogen ergibt sich somit, dass wenn die SG mit BDEW-Status D fehlt, dies kein Modellfehler ist, da dies eine segmentübergreifende Prüfung ist, wenn aber SG8 mit dem entsprechenden „Eröffnungssegment“ (oder Trigger-Segment) in der Nachricht vorhanden ist und ein weiteres Segment in der SG8 mit BDEW-Status R fehlt, dann ist eine Modellfehlermeldung erlaubt.
Dass eine Zählerstands-MSCONS ohne SG8 falsch ist, soll damit nicht in Frage gestellt werden.


Freundliche Grüße,

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