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APERAK


01.07.2010
Hallo, unser EDV-System leht eingehende Nachrichten ab, deren Datenaustauschreferenz bereits vom Sender verwendet wurde. Dies deckt sich mit demDokument "ALLGEMEINE FESTLEGUNGEN zu den EDIFACT-Nachrichten", dass diese Frist auf zehn Jahre ausweitet.

Warum ist auf diese eingehende Nachricht keine APERAK zu übermitteln? Der Sender erhält von uns nur eine positive CONTRL-Nachricht.


Wird eine EDIFACT-Nachrichtendatei ablehnt, weil die Datenaustauschreferenz bereits vom Sender verwendet wurde, dann ist der Absender darüber mittels einer APERAK zu informieren

Sehr geehrter Herr Gerlach,

die Reaktion Ihres EDV-Systems ist insoweit in Ordnung, als dass eine derartige Ablehnung entsprechend der von Ihnen zitierten Regelung abgedeckt ist. Auch dass der Marktpartner eine Empfangsbestätigung in Form einer CONTRL erhält ist richtig.
Wenn man eine EDIFACT-Nachrichtendatei ablehnt, weil die Datenaustauschreferenz bereits vom Sender verwendet wurde, dann ist der Absender darüber mittels einer APERAK zu informieren, welche im ERC-Segment den Code Z07 = „Datenaustauschreferenz des Absenders bei Empfänger bereits bekannt“ im DE9321 zu enthalten hat.
Entsprechend des von Ihnen beschriebenen Vorgehens (es wird eine Empfangsbestätigung versendet) muss der Absender der von Ihrem EDV-System nicht importieren EDIFACT-Nachrichtendatei davon ausgehen, dass seine Datei verarbeitet werden konnte. Vgl.:  hierzu S. 11 des CONTRL / APERAK Anwendungshandbuch 2.0c „[…]Solange der Absender keine APERAK erhalten hat, muss er davon ausgehen, dass der Empfänger seine Nachricht inhaltlich verstanden hat und ordnungsgemäß in seinen Bearbeitungsprozess übernehmen konnte. […]“
Somit sollten Sie Ihr System dahingehend anpassen lassen, dass entweder eine entsprechende APERAK versendet wird oder die Nachrichtendatei in ihr System importiert wird.

Freundliche Grüße,

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