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INVOIC
Prozessbeschreibung der elektronischen Rechnungsstellung
1.1
04.12.2008
Sehr geehrte Damen und Herren,

im genannten Bezugsdokument heißt es zum Umsatzsteuernachweis:

"Er kann entweder auf Papier (z. B. von Standardfax auf Standardfax) oder als qualifizierte, signierte Datei elektronisch übermittelt werden."

Der Begriff "Standardfax" wird in weiteren Dokumenten verwendet, wir konnten bisher allerdings keine klare Definition dazu finden.

Muss ein VNB den USt-Nachweis wirklich ausdrucken und einzeln über ein "konventionelles" Faxgerät "händisch" verschicken? Ist es nicht ausreichend, dass der Händler diesen auf Papier bekommt, der VNB hierzu aber einen automatisierten Versand einsetzen kann?

Aus unseren Erfahrungen ist die Verwendung einer qualifizierten Signatur weder ausreichend weit verbreitet, noch akzeptiert. Ein Versand per Post oder über das beschriebene "händische" Fax-Verfahren, kann keinen zeitnahen, synchronen Versand des Nachweises parallel zum INVOIC gewährleisten. Ferner steht dieser manuelle Aufwand in keinem Verhältnis zu dem Ziel einer automatisierten, elektronischen Rechnungsabwicklung.

Einzelne Marktpartner sichern sich nun ab, indem sie eine unterschriebene Vereinbarung vom VNB verlangen, wonach dieser nur per "Standardfax" versendet.

Können Sie zur Thematik bitte Stellung nehmen?

Besten Dank und freundliche Grüße

Seite 7, Kapitel 3.1 Grundsätze

Standardfax = manueller Eingriff

Hallo Herr Fischer,

die Übertragung per Standardfax meint einen manuellen Versand. Dieser ist lt. Gesetztgeber (Mitteilung des BMF "Umsetzungsrichtlinie vom 29.01.2004" Rechnungsrechtlinie) zur Zeit so vorgegeben.

Wir teilen Ihre Bedenken zum Sinn der Automatisierung, können an dieser Stelle aber keine abweichenden Empfehlungen aussprechen.

Freundliche Grüsse,

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