Hallo Frau Stein,
eine Überragung von systemtechnischen Attributen ist nicht Gegenstand einer EDIFACT-Nachricht, sondern durch den Empfänger derselben eigenständig im Datenmodell des verwendeten Systems zu lösen.
Im UNB-Segment können ausschließlich von den prozessverantwortlichern Beteiligten der Nachricht abweichende Dienstleister eingetragen werden, die der Versender dieser Nachricht auch zur Verwendung in der Antwortnachricht einfordern kann. Bitte beachten Sie an dieser Stelle auch die Frage/Antwort unter dem Link: