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INVOIC


30.07.2010
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir berechnen zeitanteilig die Positionen wie Messung, Abrechnung oder Grundpreis auf Monatsbasis und nicht tagegenau. Dies bedeutet, dass bei einem Abrechnungszeitraum 1.1. bis 31.1. im Segment QTY+136 der Code MON mit der Menge 1 benutzt wird.

Beispiel:
LIN+1++4044038000089:EN::293'
QTY+47:1:PCS'
QTY+136:1:MON'
DTM+155:20100101:102'
DTM+156:20100131:102'
MOA+203:1.25'
PRI+CAL:15::::ANN'

Endet der Abrechnungszeitraum bereits am 29.1. erfolgt eine identische Berechnung von 1 Monat.

LIN+1++4044038000089:EN::293'
QTY+47:1:PCS'
QTY+136:1:MON'
DTM+155:20100101:102'
DTM+156:20100129:102'
MOA+203:1.25'
PRI+CAL:15::::ANN'


Beim zugehörigen Preis in SG26-PRI geben wir auch korrekt die jeweilige Zeitbasis an. Der Grundsatz „Menge mal Preis ergibt den Positionsbetrag“ ist ebenfalls gegeben.

Ein Marktteilnehmer akzeptiert allerding nur die INVOIC mit Abrechnungszeiträumen über vollständige Monate während er INVOIC mit nicht kompletten Monaten mit folgender Begründung ablehnt:
Ihre Rechnungen entsprechen nicht der Massentauglichkeit und sind rechnerisch nicht korrekt, da die Anzahl an abgerechneten Tagen in Ihrer INVOIC nicht denen entsprechen die in diesem Zeitraum tatsächlich geleistet werden.


Uns drängt die Frage, ob es zwingend vorgeschrieben ist, alle Pauschalen generell tagesgenau abrechnen zu müssen, um die Menge in QTY+136 identisch mit dem angegebenen Zeitintervall zu halten.
Wir sind vielmehr der Meinung, dass Pauschalen so abgerechnet werden können, wie es die Codes bei SG26-QTY zu lassen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Happ

ÜWAG Netz GmbH
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Sehr geehrter Herr Happ,

das von Ihnen beschriebenen Vorgehen ist unseres Erachtens richtig. Sie rechnen 1 PCS * 1MON/(12 MON) * 15 € = 1,25€, was auch stimmt. Sie legen einen Monat zugrunde, da sie für den (Jahres-)Grundpreis als kleinste Zeiteinheit nur den Monaten kennen (was Sie ja durch den Mengenqualifier MON angeben) und dementsprechend „runden“ sie die 29 Tag auf einen Monat „auf“. Würden Sie beispielsweise im Januar nur ein Zeitintervall von 10 Tage abrechnen, so würden Sie  beim „runden auf ganze Monate“ nicht auf einen Monat, sondern auf null Monate kommen.
Wenn Sie – wie im zweiten Beispiel – den Januar nur bis zum 29.01.2010 abgerechnet haben, dann würde die Februarrechnung wie folgt aussehen:
LIN+1++4044038000089:EN::293'
QTY+47:1:PCS'
QTY+136:1:MON'
DTM+155:20100130:102'
DTM+156:20100228:102'
MOA+203:1.25'
PRI+CAL:15::::ANN'
Damit würde sich die “Ungenauigkeit“ des Januars mit der des Februars wieder austarieren und alles wäre in Ordnung. Um solche Abrechnungslogiken sauber, transparent und nachvollziehbar abbilden zu können, haben wir zum DAY zusätzliche Zeitqualifier (wie bspw. den MON) eingeführt.
Sollten alle von uns genannten Annahmen zutreffen, spricht u.E. nichts gegen Ihr Vorgehen.

Freundliche Grüße,

Ihr Forum Datenformate



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