Fragen

 
Frage
APERAK
Konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen zu Allgemeinen Festlegungen 3.2
Allgemeine Festlegungen 3.2
07.06.2013
Guten Tag,

in den Allgemeinen Festlegungen ist die Angabe der Hausnummer und des Hausnummernzusatz folgendermaßen definiert:
"Angabe von Hausnummer mit Hausnummernzusatz:
Ab dem ersten nicht numerischen Ziffernzeichen (numerische Ziffernzeichen sind [0..9]), wird dieses und alle weiteren Zeichen in den Hausnummernzusatz eingetragen. Leerzeichen sind als nicht numerische Ziffernzeichen zu behandeln. Hausnummern müssen ohne führende Nullen dargestellt werden."

Dazu passendes Beispiel aus der UTIMD-MIG:
NAD+UD+++Kurth::Ernst::Dr.:Z01+Wohnstrasse::25:A+Musterstadt++55555+DE'

Ist es berechtigt eine APERAK zu versenden, wenn das NAD-Segment wie folgt aufgebaut ist?
NAD+UD+++Kurth::Ernst::Dr.:Z01+Wohnstrasse::25A+Musterstadt++55555+DE'

Die Befüllung des Datenelementes C059.3042[3] entspricht hierbei nicht der Vorgabe der allgemeinen Festlegungen, die Vorgabe aus der UTILMD-MIG (C059.3042 darf alphanumerisch sein) ist jedoch nicht verletzt?

Welche Regelung ist hierbei im Bezug auf die APERAK-Prüfung höher anzusehen: Die Vorgabe aus der MIG, oder die Formulierung in den allgemeinen Festlegungen?

Schon einmal vielen Dank für die Beantwortung dieser Frage.

Allgemeine Festlegungen Seite 9 UTILMD (5.0) MIG Seite 134

Die Versendung einer APERAK ist in diesem Fall unberechtigt

Sehr geehrter Herr Böder,

wie von Ihnen richtig festgestellt, verstößt das oben dargestellte Beispiel den Vorgaben der allgemeinen Festlegung. Die Versendung einer APERAK ist in diesem Fall trotzdem nicht berechtigt.

Viele Grüße

Ihr Forum Datenformate



Die Frage oder Anforderung ist abgeschlossen