Sehr geehrter Herr Wabersich,
die von Ihnen angesprochenen Verarbeitbarkeitsprüfungen, die zur Anwendung der APERAK-Fehlercodes Z17 und Z18 führen könnten, sind in Antwortnachrichten auf Initialprozesse nicht anzuwenden, da eine Antwort, gleichermaßen wie eine Stornierung über die Vorgangsidentifikationsnummer dem Ursprungsvorgang zugeordnet wird. Die oben angesprochenen Prüfungen sind für den Fehlerfall, dass die Zuordnung eines Vorgangs zu einem Objekt nicht möglich ist und nicht für den Fall, dass die Zuordnung eines Vorgangs zu einem Vorgängervorgang nicht durchgeführt werden kann. Viele Grüße Ihr Forum Datenformate |