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APERAK
APERAK / CONTRL AHB 2.2
2.2
03.02.2014
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Einführung des UTILMD AHB 6.0 für GPKE und GeLi Gas hat sich die Befüllung negativer Antwortnachrichten verändert; als Beispiel sei hier die Ablehnung der Abmeldung aus [2] genannt.
Durch den Wegfall der Datumsangaben in den SG4-DTM-Segmenten werden intervallbezogene Datumsprüfungen in der Eingangsverarbeitung der UTILMD-Nachrichten für diese Nachrichten faktisch unmöglich:
Die APERAK-Verarbeitbarkeitsprüfungen, die zu den Fehlercodes Z17 ("Absender ist zum angegebenen Zeitintervall dem Zählpunkt nicht zugeordnet") und Z18 ("Empfänger ist zum angegebenen Zeitintervall dem Zählpunkt nicht zugeordnet") führen, benötigen für eine sinnvolle Implementierung ein Referenzintervall, welches in einer eventuellen APERAK-Verarbeitbarkeitsfehlermeldung in SG4 FTX+ABO anzugeben ist (siehe [1]).
Durch die Streichung der o. g. Datumsangaben in negativen Antworten in Folgeprozessen sind die oben aufgeführten Prüfungen nicht mehr korrekt abbildbar.
Aus unserer Sicht ergeben sich folgende Möglichkeiten, mit diesen Fällen umzugehen:

1. Prüfung anhand des Nachrichtendatums aus SG1 DTM+137. Dieses Datum ist aus prozessualer Sicht jedoch nicht belastbar und führt aller Wahrscheinlichkeit nach zu falschen Prüfergebnissen.

2. Prüfung anhand des ursprünglich versandten Datums. Im Beispiel wäre dies das „Datum Vertragsende“ aus der ausgehenden Abmeldung (siehe [2]). Eine Prüfung anhand eines nicht in der zu prüfenden Nachricht enthaltenen Datums widerspräche unserer Ansicht nach dem APERAK CONTRL AHB, nach dem Verarbeitbarkeitsprüfungen nur anhand der „Informationen (Daten) innerhalb der Nachrichtendatei bzw. Transaktion werden auf Verarbeitbarkeit geprüft [werden dürfen]“.

3. Für negative Antworten in Folgeprozessen keine Prüfungen durchführen, die auf Datumsangaben basieren.

Welches Vorgehen ist in diesen Fällen korrekt?

Mit freundlichem Gruß,

Matthias Wabersich

[1]: APERAK CONTRL AHB 2.2 S. 28, Tabellenzeile zu Z17 [2]: UTILMD AHB GPKE GeLi Gas 6.0, LF vom 13.01.2014, S. 38, Spalte "11006" [3]: APERAK CONTRL AHB 2.2, S. 7 „Verarbeitbarkeit prüfen“

Z17 und Z18 sind in einer Antwortnachricht nicht zu prüfen

Sehr geehrter Herr Wabersich,

die von Ihnen angesprochenen Verarbeitbarkeitsprüfungen, die zur Anwendung der APERAK-Fehlercodes  Z17 und Z18 führen könnten, sind in Antwortnachrichten auf Initialprozesse nicht anzuwenden, da eine Antwort, gleichermaßen wie eine Stornierung über die Vorgangsidentifikationsnummer dem Ursprungsvorgang zugeordnet wird.  Die oben angesprochenen Prüfungen sind für den Fehlerfall, dass die Zuordnung eines Vorgangs zu einem Objekt nicht möglich ist und nicht für den Fall, dass die Zuordnung eines Vorgangs zu einem Vorgängervorgang nicht durchgeführt werden kann.
 
Viele Grüße
Ihr Forum Datenformate



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